Genussrechte

Genussrechte gewähren dem Genussrechtsinhaber eine Beteiligung am Gewinn des Unternehmens. Er nimmt gleichermaßen am Gewinn als auch an etwaigen Verlusten des Unternehmens teil. Allerdings ist eine Nachschusspflicht als auch eine über die Genussrechtseinlage hinausgehende Haftung ausgeschlossen.

Die angebotenen Genussrechte werden als vinkulierte Namensgenussrechte ohne Wertpapierverbriefung ausgegeben. Die Eintragung erfolgt in das Genussrechtsregister der Gesellschaft. Die Übertragbarkeit der Genussrechte ist aus kapitalmarktrechtlichen Gründen eingeschränkt. Steuerlich stellen Genussrechtserträge Einkünfte aus Kapitalvermögen dar und unterliegen der jeweils gültigen Abgeltungssteuer.

Übersicht Genussrechtsangebot
Art Renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligung in Form von Genussrechten für einen limitierten Investorenkreis.

Ausgestaltung

  • Genussrechte
  • Teilnahme am Gewinn des Unternehmens
  • Teilnahme am Verlust bis Höhe der Einlage
  • Anspruch auf Grunddividendenzahlung
  • Anspruch auf Überschussdividende
  • Rückzahlung zum Buchwert nach Kündigung
Laufzeit Mindestens 5 volle Jahre
Kündigungsfrist 2 Jahre zum Ende des Geschäftsjahres
Mindestzeichnung Einmalanlage: 10.000 €
Emissionskosten 5% der Zeichnungssumme
 
Rechte und Pflichten des Beteiligten
Dividende Grunddividende in Höhe ab 8 % des Beteiligungsbetrages
Überschussdividende in Höhe von 15 % des Jahresüberschuss. Alle Dividenden stehen unter Vorbehalt ausreichender Jahresüberschüsse.
Zahlungen: Jährliche Dividendenzahlung
Rückzahlung: Grunddividende in Höhe ab 8 % des Beteiligungsbetrages
Überschussdividende in Höhe von 15 % des JahresüberschussAlle Dividenden stehen unter Vorbehalt ausreichender Jahresüberschüsse.